Frankfurt Berger Straße Maskenpflicht wegen Covid-19 voraussichtlich erst bis Ende November 2020. Sinn oder Unsinn? eine Fußgängerin sagt ihre Meinung dazu...
Wann und wo muss ich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?
In Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, des Gelegenheitsverkehrs (z.B. in Taxen), des Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, in Passagierflugzeugen, auf Passagierschiffen und -fähren, und den zum Personenverkehr gehörenden Gebäuden (z. B. Flughafen, Bahnhöfe), während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und Haltestellen (ab 19. Oktober 2020), Gesundheitseinrichtungen, Wahlräumen und Wahlkabinen (ab 19. Oktober 2020), Verkaufsstätten des Groß- und Einzelhandels, im Publikumsbereich von (körpernahen) Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, Einkaufszentren und Ladenstraßen, Direktverkäufe vom Hersteller oder Erzeuger, in allen Frankfurter Behörden, in Post- und Bankfilialen, geschlossenen Räumen kultureller Einrichtungen (Museen, Schlösser und Gedenkstätten), Spielbanken und Spielhallen, in Tierparks, Zoos und Freizeitparks, Tankstellen und Wäschereien und auf Wochen- und Spezialmärkten, beispielsweise Floh- und Weihnachtsmärkten, müssen Sie für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Pflicht gilt auch für Küchenpersonal und Servicekräfte während sie ihre Tätigkeit ausüben. Es sei denn, sie halten sich in Bereichen auf, in denen ausschließlich das Personal Zutritt hat und anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen getroffen wurden.
In Situationen, in denen der Mindestabstand nur schwer eingehalten werden kann, wird es dringend empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen z. B. in der Innenstadt.
Frankfurt Verwaltung, zuletzt aktualisiert am 16.10.2020
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Weitere Informationen unter: Hessisches Ministerium für Soziales: Maskenpflicht FAQExternal Link; Hessisches Ministerium für Wirtschaft: Informationen zur Mund-Nase-BedeckungExternal Link; Hessen.de: Verordnungen und AllgemeinverfügungenExternal Link
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